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Editorial
Die Digitalisierung macht den Steuerberater nicht überflüssig, jedoch bildet sie den Ausgangspunkt für eine Neudefinition der Mensch-Maschine-Beziehung, so eine der Kernbotschaften des zweiten Round Table Steuern & IT in München. So findet derzeit eine Verschiebung von Aufgaben zwischen Mensch und Maschine statt, was zugleich das Anforderungsprofil an den Mitarbeiter von morgen beeinflusst. Sind in vielen Fällen repetitive Tätigkeiten heute noch der menschlichen Stellenbeschreibung immanent, werden diese zunehmend vom digitalen Kollegen übernommen. Ob Algorithmen, Bots oder Machine Learning, die Automatisierung ist hier klar auf dem Vormarsch und der Mensch wird so zum Zuschauer oder Kontrolleur des Geschehens. Wird er damit auch entbehrlich? Weit gefehlt. Gefragt sind neue Fähigkeiten: Wer beurteilt die Business-Logik von Bots, wer prüft Algorithmen auf ihren Einklang mit gesetzlichen Vorgaben, wer trainiert die KI mit validen Daten, um nur einige künftige Aufgaben zu nennen. Allein diese Beispiele verdeutlichen eindringlich, dass die Weiterentwicklung der digitalen Kompetenz der Mitarbeiter von zentraler Bedeutung ist. Gefordert sind lebenslanges Lernen, Offenheit und eine Portion Neugier. Die Möglichkeiten der Digitalisierung annehmen und mitgestalten, darum muss es für den Berufsstand gehen. Dabei sollte uns die Digitalisierung nicht nur anregen, neu zu denken, sondern auch, etablierte Denkweisen und festgefahrene Meinungen zu hinterfragen. Schon lange diskutierte Lösungsansätze erscheinen auf einmal in einem komplett neuen Licht und bislang Unmögliches rückt in greifbare Nähe. So illustriert Philipp Matheis in seinem Beitrag zur Digitalreform der Umsatzsteuer, wie heutige technische Möglichkeiten gezielt genutzt werden können, um Reformideen neu zu beleben, die in der Vergangenheit als schwer umsetzbar galten. Mit den Vorschlägen zu einer digitalen Steueradministration durchschlägt er den gordischen Knoten steuerlichen Schubladendenkens und ebnet den Weg, Umsatzsteuer neu zu denken. So sind es gerade solche Ideen, welche das Duett aus Steuerrecht und IT erfolgreich machen. Was es dazu allerdings auch braucht, sind interdisziplinäre Ideenschmieden. Genau in diese Richtung appellierte auch Prof. Peter Fettke vom DFKI beim eingangs genannten Round Table und sprach sich seinerseits für die Etablierung von Tax Tech als vierter Disziplin der Steuerwissenschaft aus.
Stefan Groß
Grenzüberschreitende Reihengeschäfte bergen für Unternehmen enorme umsatzsteuerliche Risiken sowie zeitaufwendigen administrativen Aufwand, wenn deren Beurteilung fehlerhaft ist oder falsch gehandhabt wird. Dank digitaler Lösungen ist es möglich, das Risiko zu minimieren und rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Dieser Beitrag zeigt die Herausforderungen im Kontext von Reihengeschäften und stellt die Idee eines interaktiven Ratgebers für Reihengeschäfte („Smarte Reihengeschäfte“) im Detail vor.
Wenn es um künstliche Intelligenz geht, ist IBM Watson in aller Munde. Doch welche Möglichkeiten eröffnet diese Technologie für die Automatisierung des Steuerrechts und welche Anwendungsfälle sind konkret denkbar. Diesen und anderen Fragestellungen will dieser Beitrag nachgehen.
Der Beitrag zeigt den aktuellen Diskussionsstand zur Blockchain-Technologie auf und analysiert mögliche Anwendungsfälle im Rechnungswesen.
Am 25.06.2018 wurde die EU-Richtlinie 2018/882/EU, bekannt unter der Bezeichnung „DAC 6‑Richtlinie“, verabschiedet. Im Kern geht es dabei um eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Dies verändert den künftigen Informationsaustausch in der EU grundlegend und stellt eine Vielzahl von Beteiligten vor große Herausforderungen. Diesen gilt es im Spannungsfeld von Tagesgeschäft, Reputation und Sanktionen in verschiedenen Ländern entgegenzutreten.
Mit dem Ziel, schnellere Lieferzeiten für Endverbraucher zu schaffen, tauscht Amazon bereits seit vielen Jahren identische Produkte zwischen unterschiedlichen Marketplace-Händlern. Dieser steuerbare und häufig auch steuerpflichtige Leistungsaustausch wird allerdings erst seit Kurzem in den offiziellen Transaktionsdaten abgebildet, welche Händler, Steuerberater und Softwareanbieter im Rahmen der Umsatzsteuer-Compliance und Finanzbuchhaltung nutzen.
Der Countdown hin zur digitalen Rechnung läuft. Wie Deutschlands Top-700-Firmen die elektronische Rechnung nutzen, welche Erwartungen, Herausforderungen, Rückschläge, Ziele und Erfolgsfaktoren sie in der Praxis hatten, wurden in einer aktuellen Studie von Fraunhofer und Comarch ermittelt.
Seit dem 27.11.2018 muss die öffentliche Verwaltung in Deutschland sukzessive Rechnungen in Form von sog. XRechnungen empfangen und elektronisch verarbeiten können. Ferner sind Auftragnehmer des Bundes ab dem 27.11.2020 verpflichtet, ihrerseits Rechnungen in dem genannten Format auszustellen und elektronisch einzuliefern. Ausnahmen hiervon bilden lediglich sog. Direktaufträge sowie besondere Arten von Aufträgen. Auf Landes- und kommunaler Ebene werden davon teils abweichende Regelungen geschaffen.
Dank innovativer IT keine Utopie mehr: Verrechnungspreise kalkulieren, Margen laufend aktiv aussteuern und segmentierte GuV auf Knopfdruck.
Insbesondere internationale Industriekonzerne haben mit den steuerlichen Folgen der Digitalisierung aktuell alle Hände voll zu tun. Die Risiken lassen sich aber minimieren.