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Editorial
Mal Hand auf’s Herz. Wer macht schon gerne reine Recherchetätigkeiten und wen ärgert es nicht, wenn er nach der Fertigstellung eines Gutachtens vom Kollegen erfährt, dass exakt der gleiche Sachverhalt bereits untersucht wurde. Doch damit könnte bald Schluss sein. Anlass zu dieser Vermutung sind die stetig wachsenden Möglichkeiten des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im steuerrechtlichen Kontext; konkret ist die Rede von Natural Language Processing, kurz NLP. Vereinfacht gesagt ist NLP eine Methodik, welche basierend auf Algorithmen Texte interpretiert und in den korrekten Sachzusammenhang einordnet. Damit soll es letztlich möglich werden, zu jeder steuerlichen Fragestellung die passende Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung oder Kommentarliteratur zu finden und dies ohne menschliches Zutun. Mehr noch, mittels NLP lassen sich bereits bestehende Schriftstücke im eigenen Dokumentenbestand klassifizieren, um damit das Rad nicht ständig neu erfinden zu müssen. Dabei ist es gerade die Eroberung unstrukturierter Daten, wie Text, der eine Art steuerliche Schwarmintelligenz hervorbringt. Das Wissen aller wird transparent und damit wiederum für alle nutzbar. Mehr zu diesem spannenden Thema erfahren Sie in unserer Titelgeschichte – seien Sie gespannt. Eine große Chance zur Digitalisierung des Steuerrechts wurde meiner Ansicht nach allerdings vertan. So sollte das Bundesministerium der Finanzen über das geplante Jahressteuergesetz 2020 ermächtig werden, eine einheitliche Datensatzbeschreibung vorzugeben, SAF‑T lässt grüßen. Aufgrund zahlreicher Bedenken wurde dieses Vorhaben jedoch inzwischen wieder fallen gelassen. Dabei hätte ein einheitliches steuerliches Datenformat große Chancen eröffnet. Steuerliche Lösungen unterschiedlichster Anbieter könnten sich daran orientieren und der Weg in die Interoperabilität steuerlicher Anwendungen bliebe nicht länger nur ein Wunschtraum vieler Steuerabteilungsleiter. So bleibt zu hoffen, dass dieses Thema nur aufgeschoben ist. Berufsstand und Wirtschaft sollten sich hier mit all ihrer Erfahrung einbringen und damit aktiv an der Digitalisierung des Steuerrechts mitwirken.
Stefan Groß
Die Grundsteuerreform stellt die Eigentümer und Verwalter großer Immobilienportfolien vor immense Herausforderungen, sind doch innerhalb kurzer Zeit unzählige Bewertungen vorzunehmen. Mithilfe einer Roboterlösung, dem „Grundsteuer-Roboter“, können diese Neubewertungen weitestgehend automatisiert werden.
Während die Automatisierung der Buchhaltung inzwischen kein Novum mehr darstellt, wird durch die Automatisierung der gestaltenden Steuerberatung ein erheblicher Umwälzungsprozess in Gang gesetzt. Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz können Berufsträger neuerdings über 20% Arbeitszeit einsparen, zusätzliche Beratungsanlässe identifizieren und Mandanten zudem proaktiver sowie holistischer beraten.
Der Tax-Technology-Report in der Version 1.5 bietet eine umfangreiche Marktübersicht zu bestehenden TaxTech-Tools. So finden sich zu den Rubriken Umsatzsteuer, Ertragsteuer, Zoll sowie zu steuerübergreifenden Anwendungen inzwischen mehr als 180 Lösungen unterschiedlichster Anbieter. Kostenfreier Download unter: https://bit.ly/2FW2QVv
Die Digitalisierung rüttelt am traditionellen Geschäftsmodell der Steuerberatung. Sollten die Umsätze im Kerngeschäft tatsächlich über kurz oder lang wegbrechen, steht auch die Steuerberatung vor der Aufgabe, sich zumindest in Teilen neu zu erfinden. Eine mögliche Perspektive für ein zusätzliches Dienstleistungsfeld ist die Digitalisierungsberatung. Viele Mandanten, gerade die kleineren, müssen nicht nur selbst ihre Prozesse digitalisieren, sondern sie müssen auch den künftig steigenden Compliance-Anforderungen der Finanzverwaltung (digitale BP, Internes Kontrollsystem Steuern etc.) gerecht werden. Der Beitrag geht der Frage nach, wie gut die Steuerberatung tatsächlich auf die Digitalisierungsberatung vorbereitet ist und was die möglichen Treiber dahinter sind.
Über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Steuerfunktion im Vergleich zu anderen Finanzfunktionen.
Jackl
Die Anforderungen an Steuerabteilungen steigen. Halten Unternehmen damit nicht Schritt, kann dies auch den wirtschaftlichen Erfolg beeinflussen. Werden die Steuerabteilungen strategisch digitalisiert, eröffnen sich zahlreiche Chancen.