• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

12.06.2023

Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft – darunter der DStV – hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.

Beitrag mit Bild

©donvictori0/fotolia.com

Deutschland hinkt beim Thema Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anderen europäischen Staaten, z. B. Niederlande, Belgien oder Polen, hinterher. Warum? Diese Länder nutzen zur Erhebung der EUSt die Möglichkeit der Direktverrechnung. Das heißt, die EUSt wird nicht an die Zollbehörde entrichtet, sondern auf dem Steuerkonto beim Finanzamt vorgeschrieben und mit dem Vorsteuererstattungsanspruch verrechnet.

Aktuelles Fristenmodell ungenügend

Hierzulande hat der Gesetzgeber die Erhebung der EUSt zuletzt zum 01.12.2020 reformiert. Seither gilt das Fristenmodell. Dieses ermöglicht zwar einen Zahlungsaufschub. Aber eben keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch. Dies mildert die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen nur bedingt ab.

Sehr häufig haben gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto. Nicht etwa, weil sie Probleme mit dem Antragsformular hätten – nein, vielmehr da sie z. B. die hierfür notwendige Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In Folge können sie nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die EUSt profitieren. Das belastet ihre Liquidität.

Verrechnungsmodell konkurrenzlos

Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) hat erneut die Vorteile der Direktverrechnung aufgezeigt. Das Gutachten bekräftigt: Das Verrechnungsmodell sei „konkurrenzlos“. Ferner führe eine Veränderung zu keinen Steuermindereinnahmen.

Zeit zum Handeln

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat daher nun die Finanzminister von Bund und Ländern mit Nachdruck aufgefordert, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter zu vereinfachen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sollten beseitigt werden. Lesen Sie mehr dazu im gemeinsamen Positionspapier bzw. der Pressemitteilung. Auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ist Teil des genannten Bündnisses.


DStV vom 02.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com

06.12.2024

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

In der Rechnungszustellung ist die E-Rechnung mit der Briefpost beinahe gleichauf, beim Empfang ist sie aber noch deutlich seltener, zeigt eine aktuelle Studie.

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

Meldung

©Piccolo/fotolia.com

03.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen belaufen sich laut Schätzungen auf bis zu 100 Mrd. € pro Jahr.

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

28.11.2024

Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz II zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland nachhaltig zu stärken.

Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank