• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

12.06.2023

Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft – darunter der DStV – hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.

Beitrag mit Bild

©donvictori0/fotolia.com

Deutschland hinkt beim Thema Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anderen europäischen Staaten, z. B. Niederlande, Belgien oder Polen, hinterher. Warum? Diese Länder nutzen zur Erhebung der EUSt die Möglichkeit der Direktverrechnung. Das heißt, die EUSt wird nicht an die Zollbehörde entrichtet, sondern auf dem Steuerkonto beim Finanzamt vorgeschrieben und mit dem Vorsteuererstattungsanspruch verrechnet.

Aktuelles Fristenmodell ungenügend

Hierzulande hat der Gesetzgeber die Erhebung der EUSt zuletzt zum 01.12.2020 reformiert. Seither gilt das Fristenmodell. Dieses ermöglicht zwar einen Zahlungsaufschub. Aber eben keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch. Dies mildert die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen nur bedingt ab.

Sehr häufig haben gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto. Nicht etwa, weil sie Probleme mit dem Antragsformular hätten – nein, vielmehr da sie z. B. die hierfür notwendige Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In Folge können sie nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die EUSt profitieren. Das belastet ihre Liquidität.

Verrechnungsmodell konkurrenzlos

Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) hat erneut die Vorteile der Direktverrechnung aufgezeigt. Das Gutachten bekräftigt: Das Verrechnungsmodell sei „konkurrenzlos“. Ferner führe eine Veränderung zu keinen Steuermindereinnahmen.

Zeit zum Handeln

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat daher nun die Finanzminister von Bund und Ländern mit Nachdruck aufgefordert, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter zu vereinfachen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sollten beseitigt werden. Lesen Sie mehr dazu im gemeinsamen Positionspapier bzw. der Pressemitteilung. Auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ist Teil des genannten Bündnisses.


DStV vom 02.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©kebox/fotolia.com

15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

© ra2 studio / fotolia.com

02.07.2026

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Ein erkennbarer Übermittlungsfehler kann die Wiedereinsetzung ermöglichen, wenn das Gericht nicht rechtzeitig darauf hinweist.

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Meldung

nx123nx/123rf.com

01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul REthinking:Tax kostenlos.