• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

12.06.2023

Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

Kritik am Initiativbericht der Pandora Papers

©donvictori0/fotolia.com

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft – darunter der DStV – hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.

Deutschland hinkt beim Thema Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anderen europäischen Staaten, z. B. Niederlande, Belgien oder Polen, hinterher. Warum? Diese Länder nutzen zur Erhebung der EUSt die Möglichkeit der Direktverrechnung. Das heißt, die EUSt wird nicht an die Zollbehörde entrichtet, sondern auf dem Steuerkonto beim Finanzamt vorgeschrieben und mit dem Vorsteuererstattungsanspruch verrechnet.

Aktuelles Fristenmodell ungenügend

Hierzulande hat der Gesetzgeber die Erhebung der EUSt zuletzt zum 01.12.2020 reformiert. Seither gilt das Fristenmodell. Dieses ermöglicht zwar einen Zahlungsaufschub. Aber eben keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch. Dies mildert die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen nur bedingt ab.

Sehr häufig haben gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto. Nicht etwa, weil sie Probleme mit dem Antragsformular hätten – nein, vielmehr da sie z. B. die hierfür notwendige Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In Folge können sie nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die EUSt profitieren. Das belastet ihre Liquidität.

Verrechnungsmodell konkurrenzlos

Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) hat erneut die Vorteile der Direktverrechnung aufgezeigt. Das Gutachten bekräftigt: Das Verrechnungsmodell sei „konkurrenzlos“. Ferner führe eine Veränderung zu keinen Steuermindereinnahmen.

Zeit zum Handeln

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat daher nun die Finanzminister von Bund und Ländern mit Nachdruck aufgefordert, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter zu vereinfachen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sollten beseitigt werden. Lesen Sie mehr dazu im gemeinsamen Positionspapier bzw. der Pressemitteilung. Auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ist Teil des genannten Bündnisses.


DStV vom 02.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


S- E-Rechnung, Rechnungstellung, E-invoicing
Meldung

©momius/fotolia.com

19.07.2024

E-Rechnung: DStV kritisiert BMF-Entwurf

Das BMF will die Digitalisierung des Geschäftsverkehrs vorantreiben. Dennoch enthält das Entwurfsschreiben zur E-Rechnung Aussagen, die zu Unsicherheiten führen.

E-Rechnung: DStV kritisiert BMF-Entwurf
Gewerbesteuer
Meldung

©magele-picture/fotolia.com

13.06.2024

Auskunft zur digitalen Gewerbesteuer

Die Last der Bürokratie für Unternehmen in Deutschland ist enorm hoch. Dennoch sind keine Veränderungen bei der Gewerbesteuer geplant.

Auskunft zur digitalen Gewerbesteuer
Hacker, Cybersecurity, Cybercrime, Cyberkriminalität
Meldung

©beebright/fotolia.com

03.06.2024

Schäden durch Cyber-Angriffe nehmen zu

Die deutlich angestiegenen Cyber-Attacken belasten eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen finanziell stärker als in den Vorjahren.

Schäden durch Cyber-Angriffe nehmen zu

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank