• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ZuFinG: Nachschärfung bei Mehrstimmrechtsaktien gefordert

12.05.2023

ZuFinG: Nachschärfung bei Mehrstimmrechtsaktien gefordert

Der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland sollen attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Dafür hat das BMF den Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Das IDW fordert nun Nachschärfungen der Regelungen zur Einführung von Mehrstimmrechtsaktien.

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Deutschland benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Nur so kann unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und können gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden. Es ist erforderlich, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sollen im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden.

Aktien als Kapitalanlage sollen attraktiver werden

Der Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung vor, den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren zu machen. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken.

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das IDW zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen gegenüber dem BMF und dem BMJ Stellung genommen.

Kritik des IDW

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme die Initiative der Bundesregierung, die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts sowie den Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU als Treiber der Innovation in Deutschland zu verbessern. Auch Maßnahmen, die der Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung des Finanzstandorts Deutschland dienen, können die Attraktivität des Finanzmarkts in Deutschland erhöhen.

Das IDW hält es jedoch für erforderlich, dass insbesondere die Regelungen zur Einrichtung von Mehrstimmrechtsaktien nachgeschärft werden. Darüber hinaus regt das IDW u.a. an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, die Möglichkeit der Erteilung von Comfort Letters durch den Abschlussprüfer wieder zu vereinfachen.


IDW vom 10.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com

06.12.2024

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

In der Rechnungszustellung ist die E-Rechnung mit der Briefpost beinahe gleichauf, beim Empfang ist sie aber noch deutlich seltener, zeigt eine aktuelle Studie.

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

Meldung

©Piccolo/fotolia.com

03.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen belaufen sich laut Schätzungen auf bis zu 100 Mrd. € pro Jahr.

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

28.11.2024

Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz II zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland nachhaltig zu stärken.

Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank