Meldung
28.11.2025
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Der Gesetzgeber will digitale Bescheide zur Regel werden lassen. Doch: Der Start verschiebt sich – aber nur teilweise. Der DStV fasst die Neuerungen zusammen.

