Meldung
02.07.2026
Ein elektronisch eingereichter Schriftsatz kann unwirksam sein, wenn er nicht über den gesetzlich vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg beim Gericht eingeht. Erkennt das Gericht den Fehler rechtzeitig und schweigt dennoch, kann dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein.


