• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Behindertengerechter Gartenumbau als außergewöhnliche Belastung?

24.02.2023

Behindertengerechter Gartenumbau als außergewöhnliche Belastung?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen sind.

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Im Streitfall litt die Klägerin an einem Post-Polio-Syndrom, aufgrund dessen sie auf einen Rollstuhl angewiesen war. Um die vor dem Haus gelegenen Pflanzenbeete weiter erreichen zu können, ließen die Kläger den Weg vor ihrem Haus in eine gepflasterte Fläche ausbauen und Hochbeete anlegen. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzgericht wies die Klage ab.

Gartenumbau gehört zum Freizeitverhalten

Der BFH bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 26.10.2022 (VI R 25/20). Als außergewöhnliche Belastungen könnten Aufwendungen nur anerkannt werden, wenn sie dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen seien. Daher würden etwa Krankheitskosten und ebenfalls Aufwendungen zur Befriedigung des existenznotwendigen Wohnbedarfs als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Zwar sei auch die Umbaumaßnahme eine Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustands der Klägerin gewesen. Gleichwohl seien die Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden. Denn sie seien nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge eines frei gewählten Freizeitverhaltens.

Ganz leer gingen die Kläger indes nicht aus. Denn in Höhe der in den Umbaukosten enthalten Lohnaufwendungen stand ihnen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG zu.


BFH vom 23.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Torbz/fotolia.com

16.03.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen erleichtern und Tax Law Clinics ermöglichen.

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com

20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul REthinking:Tax kostenlos.