• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.03.2023

07.03.2023

Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.03.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.03.2023 endet.

Beitrag mit Bild

©limbi007/123rf.com

Die notwendigen Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen sind nach Auskunft des BMWK in den letzten Wochen nochmals übersichtlicher gestaltet worden und weiterhin unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch der Zugangslink zur Endabrechnung.

Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022

Die Corona-Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) wurden auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbstständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen. In der Endabrechnung sind nun die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenüberzustellen.

Wenn die Neustarthilfe etwa über Steuerberaterinnen und Steuerberater als prüfende Dritte beantragt wurde, müssen diese auch die entsprechende Endabrechnung einreichen. Zur Entlastung der Berufsangehörigen war die ursprünglich nur bis zum Jahresende 2022 laufende Frist nach gemeinsamer Intervention von DStV und BStBK bis zum 31.03.2023 verlängert worden.


DStV vom 06.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com

16.12.2024

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Die derzeitige Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung in Papierform wird künftig durch eine elektronische Bescheinigung ersetzt.

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Meldung

©momius/fotolia.com

06.12.2024

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

In der Rechnungszustellung ist die E-Rechnung mit der Briefpost beinahe gleichauf, beim Empfang ist sie aber noch deutlich seltener, zeigt eine aktuelle Studie.

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

Meldung

©Piccolo/fotolia.com

03.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen belaufen sich laut Schätzungen auf bis zu 100 Mrd. € pro Jahr.

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank