• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Diskussionsentwurf des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

24.03.2023

Diskussionsentwurf des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Kritik am Initiativbericht der Pandora Papers

©Marco2811/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat den Diskussionsentwurf des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht.

Das BMF hat den Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) veröffentlicht.

Ziel des Diskussionsentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.

Zum Hintergrund

Die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL) wurde am 22.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht (wir berichteten) und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden.


DRSC vom 21.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Sponsored News

REthinking Tax

18.08.2023

Geteiltes Leid ist halbes Leid

Viele der multinationalen Unternehmen müssen heute ihre Geschäftsabläufe transformieren. Eine wichtige Transformation ist der Übergang zu SAP S/4HANA.

Geteiltes Leid ist halbes Leid
Zinsen
Meldung

©Zerbor/fotolia.com

04.08.2023

BFH zur Zinsschranke nach § 4h EStG

Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind.

BFH zur Zinsschranke nach § 4h EStG

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank