15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Der DStV unterstützt die geplante Vereinfachung europäischer Unternehmensgründungen, fordert für die EU Inc. jedoch wirksame Kontrollen, klare Substanzanforderungen und einen verlässlichen rechtlichen Rahmen.

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Die EU-Kommission will mit der neuen Kapitalgesellschaft „EU Inc.“ grenzüberschreitende Unternehmensgründungen vereinfachen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt zwar das Ziel, Start-ups und Investitionen zu fördern. In seiner Stellungnahme vom 13.07.2026 warnt er jedoch vor erheblichen Risiken für Rechtssicherheit, Geldwäscheprävention, Gläubigerschutz und Steuer-Compliance.

Registrierung in 48 Stunden als Sicherheitsrisiko

Die EU Inc. soll ohne Mindestkapital gegründet werden können. Vollständig digitale Verfahren und das „Once-only“-Prinzip sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren: Unternehmensdaten würden einmal erfasst und anschließend automatisiert an weitere Behörden übermittelt.

Kritisch sieht der DStV die geplante Registrierungsfrist von nur 48 Stunden, einschließlich Sonn- und Feiertagen. Eine sorgfältige Prüfung der Angaben sei in diesem Zeitraum kaum möglich. Fehlerhafte oder unvollständige Daten könnten ungeprüft in öffentliche Register und Behördenverfahren gelangen. Der Verband fordert daher eine Frist nach Werktagen oder die Formulierung „unverzüglich“.

Gefahr durch anonyme Beteiligungsstrukturen

Auch Gesellschaftsanteile sollen vollständig online und ohne notarielle Beteiligung übertragen werden können. Nach Einschätzung des DStV könnte dies sogenannte Layering-Strukturen erleichtern, mit denen wirtschaftlich Berechtigte verschleiert werden. Der DStV verlangt deshalb wirksame Kontrollen während des gesamten Lebenszyklus einer EU Inc. Zudem müsse verhindert werden, dass die Gesellschaftsform wegen fehlender Anforderungen an Kapital und Geschäftstätigkeit als Briefkasten- oder Mantelgesellschaft missbraucht wird.

Bedenken beim Insolvenzverfahren

Kritik übt der DStV auch an vereinfachten Insolvenzverfahren für innovative Start-ups. Insbesondere der mögliche Verzicht auf einen Insolvenzverwalter könne Gläubigerschutz und Verfahrenssicherheit schwächen. Gefordert werden eine unabhängige fachliche Aufsicht sowie eine stärkere Prüfung der Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten.

Rechtssicherheit statt neuer Bürokratie

Darüber hinaus bemängelt der DStV die Vielzahl geplanter Durchführungsrechtsakte. Wesentliche Vorgaben sollten bereits in der EU-Verordnung selbst geregelt werden. Die EU Inc. könne nur erfolgreich sein, wenn Digitalisierung und Harmonisierung mit wirksamen Kontrollen, Missbrauchsschutz und verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden würden.


DStV vom 13.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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