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20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Obwohl alle 27 EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der Anti-Tax Avoidance Directive umgesetzt haben, führen unterschiedliche nationale Ausgestaltungen und die Überschneidung mit der globalen Mindeststeuer zu erheblicher Rechtsunsicherheit, Doppelregulierung und wachsender Bürokratie im europäischen Binnenmarkt.

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Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung in der Europäischen Union (EU) wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt: Trotz gemeinsamer Mindeststandards unterscheiden sich die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge. Die Analyse untersucht erstmals systematisch, wie die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), die EU-Blacklist sowie zusätzliche nationale Maßnahmen in den 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und wie sie mit der seit Kurzem geltenden globalen Mindeststeuer zusammenspielen. Grundlage ist eine umfassende Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen EU-Ländern.

Überschneidungen, Doppelregulierungen, Bürokratie

„Viele Mitgliedstaaten gehen tatsächlich über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Das ist sicherlich gut gemeint und kann auch Steuervermeidung erschweren, führt aber zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim. Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, ergänzt: „Die EU hat ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung geknüpft. In der Praxis führt die Vielfalt nationaler Ausgestaltungen jedoch zu erheblicher Komplexität.“

Große Unterschiede bei ATAD-Umsetzung

Die Analyse zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten die ATAD-Vorgaben zwar flächendeckend umgesetzt haben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch erheblich variiert. Dies betrifft insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschrankenregelungen sowie Ausnahmen und Schwellenwerte. Dadurch entsteht eine zunehmende regulatorische Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarkts. Für international tätige Unternehmen erhöhen sich dadurch die Rechtsunsicherheit und der administrative Aufwand erheblich. In der Folge stellt sich die Frage, ob die bestehende Vielfalt an Regelungen noch im Einklang mit dem Ziel eines möglichst einheitlichen europäischen Steuerrahmens steht.

Wechselwirkungen mit der globalen Mindeststeuer

Zudem überschneidet sich die globale Mindeststeuer in vielen Fällen mit bestehenden ATAD-Maßnahmen und nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln. Diese wurde als ein weiteres zentrales Instrument zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen eingeführt, das vor allem niedrige effektive Steuersätze adressiert. Insbesondere in Ländern mit einer bereits sehr umfassenden Gesetzgebung kann es dadurch zu parallelen oder mehrfachen Belastungen desselben Sachverhalts kommen. Vor diesem Hintergrund kommt die Studie zu dem Schluss, dass die EU die globale Mindeststeuer wieder aufheben und ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen sollte.


ZEW vom 19.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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