Bei mehr als 30 Millionen zu erwartenden Grundsteuerwertbescheiden scheint ein Ende der Einsprüche also noch nicht in Sicht. Deshalb wollen wir eine drohende Einspruchswelle verhindern und fordern einen Vorläufigkeitsvermerk bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Finanzverwaltung soll Vorläufigkeit beschließen
Die Finanzverwaltung muss alle Einsprüche bearbeiten – es sei denn, die Bescheide würden vorläufig erlassen. Genau das fordert der Bund der Steuerzahler im Rahmen einer Verbände-Allianz. Denn: Wenn die Bescheide vorläufig erlassen werden, kann eine gerichtliche Überprüfung für einzelne Musterverfahren erfolgen. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird das für alle vorläufigen Bescheide gelten. Deshalb fordern wir die Finanzverwaltung dazu auf, die Vorläufigkeit zu beschließen. Das würde die Finanzverwaltung selbst und die Steuerberater entlasten sowie auch den Eigentümern Sicherheit bis zum Abschluss einer gerichtlichen Klärung verschaffen.
Musterklagen werden vorbereitet
Weil der Bund der Steuerzahler Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer-Reform hat, hier vor allem an der Bewertung im Bundesmodell, bereiten wir gemeinsam mit Haus und Grund Deutschland Musterklagen in Bundesländern vor, die sich für das Bundesmodell entschieden haben. Denn: Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen festgelegt – Eigentümer haben keine Möglichkeit, gegen diese vorzugehen. Das Verfahren ist nicht transparent, auch die Mietpreisniveaustufen sind oft nicht nachvollziehbar und zu wenig differenziert.