• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Körperschaftsteuerrechtliche Zulässigkeit einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG

24.01.2023

Körperschaftsteuerrechtliche Zulässigkeit einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft zu entscheiden.

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Anlass der Entscheidung war das Begehren des Klägers, die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft an eine Organgesellschaft bei der Organträgerin steuerfrei zu stellen. Im Entscheidungsfall bestand die Besonderheit, dass der Gewinnabführungsvertrag zwischen einer Einheits-GmbH & Co. KG als Organträgerin und ihrer Komplementär-GmbH als Organgesellschaft vereinbart war.

Kein Erfolg vor dem Finanzgericht

Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Klage mit Urteil vom 22.09.2022 (1 K 17/20) abgewiesen. Zwar lägen die Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft im Streitfall vor. So könne eine Komplementär-GmbH, deren sämtliche Geschäftsanteile von der KG gehalten würden (sog. Einheits-GmbH & Co. KG), Organgesellschaft sein. Dies gelte zumindest für den Fall, dass die Komplementär-GmbH ihrerseits nicht am Vermögen der KG beteiligt sei.

Keine Gewinnausschüttungen feststellbar

Die weitere Frage, ob die Gewinnausschüttungen der ausländischen Kapitalgesellschaft an die Organgesellschaft bei der Organträgerin freizustellen seien, sei hingegen zu verneinen. Das Einkommen der Organgesellschaft sei nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Organträgerin zuzurechnen. Bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft bleibe gemäß § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG die grundsätzliche Steuerbefreiung von Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 1 KStG außer Betracht. Die Organträgerin könne sich als Personengesellschaft auch nicht auf die in der Mutter-Tochter-Richtlinie angeordnete Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen berufen. Das sog. Schachtelprivileg sei allein Kapitalgesellschaften vorbehalten.

Das Finanzgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen (BFH-Az: IV R 29/22).


FG Niedersachsen vom 19.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©kebox/fotolia.com

15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

© ra2 studio / fotolia.com

02.07.2026

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Ein erkennbarer Übermittlungsfehler kann die Wiedereinsetzung ermöglichen, wenn das Gericht nicht rechtzeitig darauf hinweist.

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Meldung

nx123nx/123rf.com

01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul REthinking:Tax kostenlos.