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08.08.2024

Konsultation: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR)

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung veröffentlicht, der ab 2025 gilt und die Berichte im maschinenlesbaren XHTML-Format vorschreibt; die Konsultation hierzu hat begonnen. Darüber informiert das DRSC.

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Am 02.08.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101). Die Konsultation läuft bis zum 29.08.2024. Der Entwurf besteht aus einer Durchführungsverordnung mit drei Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung. Die Angaben sollen in einem Formblatt berichtet werden (Art. 3 Durchführungsverordnung-E), wobei der Bericht im XHTML-Format erstellt und maschinenlesbar ausgezeichnet werden soll (Artikel 4 Durchführungsverordnung-E). Die Vorschriften sollen für ab dem 01. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten (Art. 5 Durchführungsverordnung-E).

Zum Hintergrund:

Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht innerhalb von einem Jahr nach Ende des Geschäftsjahres offenzulegen (§§ 342 ff. HGB). Dabei sollen Details durch einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission geregelt werden (§ 342l HGB). Das DRSC hatte sowohl zum damaligen Richtlinienvorschlag als auch zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht eine Stellungnahme übermittelt. 2023 wurde ein aktualisiertes Briefing Paper veröffentlicht, als das deutsche Umsetzungsverfahren abgeschlossen war.


DRSC vom 06.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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