23.08.2022

Niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas

Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung eine Entlastung bei der Mehrwertsteuer schaffen. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 % statt wie bisher 19 % betragen, kündigte Kanzler Scholz in Berlin an.

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Die Bundesregierung will die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch bis 31.03.2024 auf sieben Prozent senken. „Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. Bundesminister Robert Habeck hat die Ankündigung zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas begrüßt.

Kosten für Gas in die Höhe geschossen

Von den Unternehmen erwartet die Bundesregierung, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergeben. Das kommuniziert die Regierung auch klar und deutlich. Hintergrund ist die Gasumlage, mit der erhöhte Beschaffungskosten von Gas an die Verbraucher weitergegeben werden. Alle Gasnutzer zahlen dann zusätzlich 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Neben der Gasumlage werden auch noch eine Bilanzierungs- und eine Speicherumlage fällig. Auf die Umlagen fällt zudem Mehrwertsteuer an. Da eine direkte Steuerbefreiung europarechtlich nicht möglich ist, ist eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas nun die Folge.

Drittes Entlastungspaket kommt

„Die Gerechtigkeitsfrage ist entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibt“, betonte Kanzler Scholz. Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. Die Bundesregierung lässt niemanden in der Krise allein und wird in den kommenden Wochen noch ein zusätzliches Entlastungspaket schnüren. Über die genaue Ausgestaltung des Pakets werde nun vertrauensvoll beraten.


Bundesregierung vom 18.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©andreypopov/123rf.com

05.06.2025

Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

Das steuerliche Investitionssofortprogramm bietet zahlreiche Anreize für Unternehmen, Investitionen zu beschleunigen und steuerlich zu optimieren.

Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

Meldung

©wsf-f/fotolia.com

20.05.2025

Keine Umsatzsteuer auf IT-Kompensation

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Kompensationszahlung an eine Bank für ihre Mitwirkung bei einer IT-Migration nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Keine Umsatzsteuer auf IT-Kompensation

Meldung

©Travis/fotolia.com

10.03.2025

BMF-Schreiben präzisiert Steuerpflichten für Kryptowerte

Das neue BMF-Schreiben präzisiert die steuerliche Behandlung von Kryptowerten, erweitert Mitwirkungspflichten und definiert neue Regelungen für Steuerreports.

BMF-Schreiben präzisiert Steuerpflichten für Kryptowerte

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank