09.10.2024

Referentenentwurf zum E-Fuels-only-Gesetz

Die steuerliche Förderung von E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen kann den Markthochlauf von klimaneutral hergestellten E-Fuels beschleunigen und somit die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrsbereichs ergänzen sowie die Verwendung fossiler Kraftstoffe zurückdrängen.

Beitrag mit Bild

©pitinan/123rf.com

Mobilität ist unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens. Es ist Ziel der Bundesregierung, dass neben der bisher begünstigten Elektromobilität im Straßenverkehr auch die Antriebstechnik der Verbrennungsmotoren künftig dazu beiträgt, die Dekarbonisierung im Straßenverkehr voranzubringen. Im Sinne der Technologieoffenheit können auch E-Fuels-only-Kraftfahrzeuge dabei unterstützen, den Fahrzeugbestand durch die Verwendung von dekarbonisiertem Kraftstoff zukunftsfähig zu erhalten und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr beitragen.

Dienstwagenbesteuerung, Kfz-Steuer und Anerkennung von Leasingraten

Ziel des Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen ist es, E-Fuels-only-Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr als Alternative oder Ergänzung der Möglichkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Kraftfahrzeuge und ihre Nutzung betreffenden bestehenden steuerlichen Regelungen sollen zur Berücksichtigung ihrer Umwelt- und Klimawirkungen technologieneutral ausgestaltet werden, wenn es sich um klimaneutrale Fahrzeuge handelt. Zu diesen Regelungen zählen die Bewertung der privaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen (sog. Dienstwagenbesteuerung), die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer.

Diese Maßnahmen sieht der Entwurf vor

Ein Beitrag zur Erreichung der oben genannten Zielstellung kann durch die Einführung einer befristeten Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zugunsten solcher Kraftfahrzeuge erreicht werden, deren Betrieb nach den verbindlichen Feststellungen der Verkehrsbehörden lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, möglich ist. Zu diesem Zweck wird das Kraftfahrzeugsteuergesetz um eine entsprechende Befreiungsvorschrift ergänzt. Die bisher für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bestehenden Sonderregelungen bei der Bewertung der Entnahme/des geldwerten Vorteils für die private Nutzung dieser betrieblichen Kraftfahrzeuge sollen unter Einbeziehung von E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen erweitert werden.


BMF vom 08.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

15.11.2024

DStV fordert praxisgerechte Umsetzung des Nachhaltigkeits-Reportings

DStV-Vizepräsident Gero Hagemeister fordert im Gespräch mit der EU-Kommission praktikable Lösungen für den Mittelstand bei der Einführung des Nachhaltigkeits-Reportings.

DStV fordert praxisgerechte Umsetzung des Nachhaltigkeits-Reportings

Meldung

nx123nx/123rf.com

12.11.2024

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Mit den neuen Vorschriften werden die MwSt-Systeme in der EU modernisiert, sodass sie zur Bekämpfung von MwSt-Betrug beitragen und die Verwaltungslast für KMU verringern.

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Meldung

© Holger Luck/fotolia.com

11.11.2024

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung setzt deutliche Akzente bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS.

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank