Steuern gehören zu den entscheidenden Standortfaktoren. Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, sehen sich im internationalen Wettbewerb zunehmend benachteiligt, weil ihre finanziellen und personellen Ressourcen durch Steuern und Bürokratie deutlich stärker beansprucht werden als anderswo. Während die steuerlichen Rahmenbedingungen in Staaten wie den USA oder Österreich sukzessive verbessert wurden, besteht in Deutschland seit geraumer Zeit ein erheblicher Reformbedarf, mahnt die DIHK. Aus Sicht der Wirtschaft sollte deshalb die Steuerbelastung auf Gewinne von zurzeit ca. 30 % auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 % sinken. Denn die Steuerbelastung der Unternehmen liegt im Durchschnitt der OECD-Länder bei 23,6 %, in den EU-Staaten sind es sogar nur 21,1 %.
Was muss geschehen?
Ein erster Schritt wäre die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli). Das derzeitige Soli-Aufkommen von rund 12 Milliarden Euro tragen über die Einkommen- und die Körperschaftsteuer überwiegend Unternehmen. Ein solcher Schritt würde die deutsche Wirtschaft daher erheblich entlasten und eine Gerechtigkeitslücke schließen.
Darüber hinaus sollte der Körperschaftsteuersatz schrittweise auf 10 % verringert werden. Auch eine Anrechnung der Gewerbesteuer im Rahmen der Körperschaftsteuer wäre ein positives Element. Bei der Einkommensteuer, der zentralen Steuer für die Erträge von Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Selbstständigen, ist eine Anpassung des Tarifs angezeigt. Zusammen mit einer Senkung des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne von derzeit 28,25 auf 25 % würde dies Personengesellschaften erheblich entlasten. Eine konsequentere Anrechnung der Gewerbesteuer wäre ein weiteres wichtiges Element.
Mehr Liquidität durch schnellere Abschreibungen
Verbesserte steuerliche Abschreibungen wirken sich nach einer Studie des ifo-Instituts besonders positiv auf Investitionen und Beschäftigung aus. Hier gibt es gleich mehrere Stellschrauben: Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA), die Ende 2025 ausläuft, sollte dauerhaft eingeführt und die Wertgrenze für Anschaffungen von sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern von derzeit 800 deutlich auf mindestens 5.000 Euro angehoben werden. Auf mittlere Sicht wäre es wichtig, die vom Bundesfinanzministerium geführten AfA-Tabellen deutlich zu vereinfachen, besser noch durch einfachere Verfahren zu ersetzen. Und: Genauso konsequent, wie Gewinne besteuert werden sollten, sollte der Fiskus Verluste bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigen.
Investitionen im Ausland sichern Arbeitsplätze hierzulande
Für deutsche Unternehmen – Konzerne ebenso wie den breiten Mittelstand – ist es selbstverständlich, im Ausland aktiv zu sein und dort zu investieren. Das deutsche Steuerrecht behindert jedoch an vielen Stellen das Engagement auf ausländischen Märkten. Deshalb sollte insbesondere die deutsche Wegzugsbesteuerung reformiert werden. Ziel dieser Besteuerung ist es, den in Deutschland entstandenen Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften (sog. stille Reserven) im Fall eines Wegzugs des Anteilseigners zu besteuern. Besser wäre es, wenn eine unmittelbare Besteuerung von stillen Reserven erst dann erfolgt, wenn die Steuerbasis tatsächlich das Land verlässt und eine Situation droht, in der Deutschland dauerhaft Steuereinnahmen entgehen. Zudem bestehen bei einer Reihe von zuletzt eingeführten steuerlichen Belastungen Überschneidungen, in deren Folge Unternehmensgewinne doppelt besteuert werden.
Beim Bürokratieabbau nicht nachlassen
Eine weitere Bürde: Das deutsche Steuerrecht beinhaltet vielfältige Mitteilungs-, Melde- und Dokumentationsanforderungen für Unternehmen. Durch eine erhebliche Verringerung hätten Betriebe endlich wieder mehr Zeit und Ressourcen für das eigentliche operative Geschäft. Auch die nationalen Steuererhebungsverfahren gilt es deutlich zu „entrümpeln“. Beste Beispiele sind die Anforderungen an elektronische Kassensysteme und die in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“ (GoBD) geregelten Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.