12.07.2022

Übergewinnsteuer ist vom Tisch

Die Initiative von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zur Besteuerung sog. Übergewinne von Unternehmen infolge des Ukraine-Krieges wurde am 08.07.2022 im Bundesrat debattiert. Bei der Abstimmung erhielt sie jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen und ist daher abgelehnt.

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Mit ihrem Entschließungsantrag wollten die Länder die Bundesregierung über den Bundesrat auffordern, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer für das Jahr 2022 vorzulegen, um krisenbedingte Übergewinne vor allem im Energiesektor mit einer Steuer bzw. Abgabe zu belegen. Diese sollte zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dienen.

Belastung für Bevölkerung, Unternehmen und öffentliche Hand

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führe – neben der verheerenden Lage der Bevölkerung in der Ukraine – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Lebensmitteln und Energie mindere die private Kaufkraft. Dies treffe vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen, heißt es in der Antragsbegründung.

Bund und Länder verfolgten das Ziel, die damit verbundenen Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belaste die öffentlichen Haushalte zu einem Zeitpunkt, in dem die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind, in einem hohen Maße.

Verwerfungen auf den Märkten

Zugleich sei zu beobachten, dass einzelne Branchen in einem hohen Maß ihre Gewinne auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern konnten. Dabei seien diese Gewinnsteigerungen nicht Resultat verstärkten wirtschaftlichen Handelns oder von Investitionen. Sie resultierten allein aus den marktlichen Verwerfungen infolge der Krise. Daher sei es gerechtfertigt, einen Teil der so erzielten Einnahmen zur Finanzierung staatlicher Stützungs- und Entlastungsmaßnahmen zu leisten.

Internationale Beispiele für Übergewinnsteuer

Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen verwiesen in ihrem Entschließungsantrag auf die branchenbezogene Solidaritätsabgabe in Italien und den Vorschlag der EU-Kommission zur befristeten außerordentlichen Gewinnbesteuerung.


Bundesrat vom 08.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com

16.12.2024

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Die derzeitige Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung in Papierform wird künftig durch eine elektronische Bescheinigung ersetzt.

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Meldung

©momius/fotolia.com

06.12.2024

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

In der Rechnungszustellung ist die E-Rechnung mit der Briefpost beinahe gleichauf, beim Empfang ist sie aber noch deutlich seltener, zeigt eine aktuelle Studie.

Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen

Meldung

©Piccolo/fotolia.com

03.12.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Verluste bei Steuereinnahmen in der EU durch Gewinnverlagerungen von Konzernen belaufen sich laut Schätzungen auf bis zu 100 Mrd. € pro Jahr.

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank