• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers

21.10.2022

Zur Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten.

Beitrag mit Bild

© DOC RABE Media/fotolia.com

Im Streitfall ist die Klägerin, eine Anfang 2011 gegründete Gesellschaft, deren Wirtschaftsjahr am 01.06. eines Jahres beginnt und am 31.05. des Folgejahres endet, als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig. Im Wirtschaftsjahr 2011/2012 (01.06.2011 bis 31.05.2012) hatte sie zwar den Erwerb eines ersten Grundstücks vorbereitet, zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrags kam es jedoch erst im Juni 2012 und damit im Wirtschaftsjahr 2012/2013.

Finanzamt erkennt Verlust nicht an

Das Finanzamt erkannte den von der Klägerin für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 erklärten Verlust von rund einer Millionen Euro nicht an. Es war der Auffassung, die von der Klägerin im Wirtschaftsjahr 2011/2012 unternommenen Akquisitionstätigkeiten könnten noch keine Gewerbesteuerpflicht begründen. Die Feststellung des erklärten Gewerbeverlustes sei daher ausgeschlossen.

Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme eines Grundstückshändlers

Der BFH hat in seinem Urteil vom 01.09.2022 (IV R 13/20) die Auffassung des Finanzamts bestätigt. Er hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab. Ein gewerblicher Grundstückshändler nehme seine werbende Tätigkeit frühestens mit der Anschaffung der ersten Immobilie auf. Maßgeblich sei der Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags, denn erst hierdurch werde er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten. Vorbereitungshandlungen, die dem Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags dienten, genügten demgegenüber nicht.


BFH vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©rcx/fotolia.com

05.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©cienpies/123rf.com

28.11.2025

Update zu digitalen Steuerbescheiden

Steuerpflichtige und Berater müssen die Bekanntgabe von Steuerbescheiden 2026 sowohl durch die Bereitstellung zum Datenabruf als auch auf Papier akzeptieren.

Update zu digitalen Steuerbescheiden

Meldung

©estations/fotolia.com

12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank