• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregeln

03.02.2023

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregeln

In der Praxis mehren sich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregeln. Einsprüche und erste Klageverfahren gegen die Grundsteuerwertbescheide sind die Folge. Der DStV fordert nun im Rahmen einer Verbände-Allianz Sicherheit und Entlastung.

Beitrag mit Bild

©GrafKoks/fotolia.com

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts sollten unbedingt vorläufig erlassen werden. Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentümern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.

Bescheide vorläufig erlassen

Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident StB Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

Musterklagen gegen die neue Grundsteuer

Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwerts ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform. Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur gerichtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.

Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen und deren Bearbeitungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.

Zum Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zügig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31.01.2023.


DStV vom 30.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Annette Pogodda-Grünwald

18.10.2024

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: „Der Vorrang der Papierrechnung ist aufgehoben“

Die Zeiten der Papierrechnung sind gezählt – die verpflichtende E-Rechnung steht in den Startlöchern und wird den Geschäftsverkehr revolutionieren. Wir sprachen mit StB Annette Pogodda-Grünwald darüber, welche Herausforderungen das für den Mittelstand bedeutet.

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: „Der Vorrang der Papierrechnung ist aufgehoben“

Meldung

©pitinan/123rf.com

09.10.2024

Referentenentwurf zum E-Fuels-only-Gesetz

Eine stärkere Förderung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kfz ist ein möglicher Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen im Verkehrssektor nachhaltig zu reduzieren.

Referentenentwurf zum E-Fuels-only-Gesetz

Meldung

peshkova/123rf.com

26.09.2024

Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des KI-Gesetzes anzuwenden.

Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank