• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF-Schreiben präzisiert Steuerpflichten für Kryptowerte

10.03.2025

BMF-Schreiben präzisiert Steuerpflichten für Kryptowerte

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine steuerlichen Leitlinien zu Kryptowerten überarbeitet. Es hat Begriffe angepasst, Mitwirkungspflichten konkretisiert und weitere Sachverhalte wie Steuerreports und Kursansätze geregelt.

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte hat das BMF in seinem Schreiben vom 06.03.2025 neu geregelt. Die Vorgaben ersetzen das bisherige BMF-Schreiben vom 10.05.2022, das hierfür unter dem Titel „Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ neu veröffentlicht wird. Zu diesem Anlass wurde die bisher genutzte Formulierung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ in Anlehnung an die Weiterentwicklung insbesondere der aufsichtsrechtlichen Terminologie durch die Bezeichnung „Kryptowerte“ ersetzt.

Erweiterte Regelungen für Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

Neben der ausführlichen Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ab Randnummer 87 wurden einzelne Sachverhaltsdarstellungen und Regelungen in den Kapiteln des bestehenden BMF-Schreibens ergänzt. Dies betrifft insbesondere die sog. Steuerreports (Randnummer 29b), aber etwa auch das Claiming von Kryptowerten (Randnummern 13, 48a) und den Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen (Randnummern 43, 58 und 91).

Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der behandelten Sachverhalte wird eine rechtsunverbindliche Übersetzung bereitgestellt.

Lücke bei Non Fungible Token (NFT) und das sog. Liquidity Mining bleibt

Non Fungible Token (NFT) und das sog. Liquidity Mining sind noch nicht Gegenstand des BMF-Schreibens. Das Bundesministerium der Finanzen wird sich weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände mit den entsprechenden ertragsteuerrechtlichen Fragen rund um Kryptowerte befassen und das BMF-Schreiben sukzessive ergänzen.


BMF vom 06.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com

13.02.2025

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Die Steuerlast ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. In Deutschland sorgt das bestehende Steuersystem jedoch für Nachteile im internationalen Vergleich.

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Meldung

©momius/fotolia.com

05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com

29.01.2025

Übergewinnsteuer: Verfassungsrechtliche Zweifel am EU-Energiekrisenbeitrag

Das Finanzgericht Köln hat ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel am EU-Energiekrisenbeitrag (sog. Übergewinnsteuer) geäußert.

Übergewinnsteuer: Verfassungsrechtliche Zweifel am EU-Energiekrisenbeitrag

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank