• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF-Umfrage zur USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

08.04.2024

BMF-Umfrage zur USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Diese Regelung soll nun evaluiert werden.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Bürokratie gibt es in Deutschland genug. Jegliche Maßnahmen zum Abbau sind daher gern gesehen. So begrüßte der DStV auch den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer‑Voranmeldungen (USt-Voranmeldungen) für neu gegründete Unternehmen (vgl. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019). Die verpflichtende Abgabe im Monatsturnus ist seither im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ausgesetzt. Existenzgründer sollen so unterstützt werden. Die Maßnahme wurde zunächst auf sechs Jahre begrenzt.

Berufsstand ist gefragt

Die Regelung soll nun evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden. Nun ist der Berufsstand gefragt: Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mit. Ihre Rückmeldungen tragen dazu bei, die Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen.

Zur Umfrage gelangen Sie hier. Die Teilnahme ist bis zum 15.05.2024 möglich.


DStV vom 27.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©andreypopov/123rf.com

05.06.2025

Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

Das steuerliche Investitionssofortprogramm bietet zahlreiche Anreize für Unternehmen, Investitionen zu beschleunigen und steuerlich zu optimieren.

Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

Meldung

©wsf-f/fotolia.com

20.05.2025

Keine Umsatzsteuer auf IT-Kompensation

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Kompensationszahlung an eine Bank für ihre Mitwirkung bei einer IT-Migration nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Keine Umsatzsteuer auf IT-Kompensation

Meldung

©Travis/fotolia.com

10.03.2025

BMF-Schreiben präzisiert Steuerpflichten für Kryptowerte

Das neue BMF-Schreiben präzisiert die steuerliche Behandlung von Kryptowerten, erweitert Mitwirkungspflichten und definiert neue Regelungen für Steuerreports.

BMF-Schreiben präzisiert Steuerpflichten für Kryptowerte

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank