22.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Seit dem 19.05.2026 können Privatpersonen wieder eine staatliche Förderung für neue E-Autos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender beantragen. Die Nachfrage ist groß: Schon am ersten Tag gingen fast 17.000 Anträge ein.

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Käuferinnen und Käufer von E-Autos können seit dem 19.05.2026 online eine Förderung beantragen. Binnen 24 Stunden nach Start des Verfahrens gab es nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUKN) bereits knapp 17.000 Anträge. Privatpersonen, die sich für den Umstieg auf ein neues E-Auto oder Plug-in-Hybride beziehungsweise Fahrzeuge mit Range Extender entschieden haben, können eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 € erhalten.

Fördermittel für etwa 800.000 Fahrzeuge

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Damit soll es insbesondere Familien ermöglicht werden, sich erstmals ein Elektroauto kaufen zu können. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Insgesamt werden von der Bundesregierung für das Programm drei Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Diese reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie kann auch rückwirkend für Autos beantragt werden, die seit dem 01.01.2026 erstmalig zugelassen wurden.

Elektromobilität als Chance

Das Programm ist ein Meilenstein für den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland und unterstützt die Bestrebungen zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Zugleich profitiert die heimische Automobilwirtschaft. Das Antragsverfahren läuft vollkommen digital und ist über die BAFA-Adresse https://foerderzentrale.gov.de zu erreichen.

Wer wird in welcher Höhe gefördert?

Gefördert werden Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Bei Fahrzeugen mit Plug-in-Betrieb oder Range Extender sind bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen zu erfüllen. Für Brennstoffzellenfahrzeuge sind im Förderprogramm dieselben Fördersätze vorgesehen wie für reine E-Autos. Anträge auf Förderung können gestellt werden bis zu einer Einkommensgrenze von 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze steigt – für bis zu zwei Kinder – je Kind um 5.000 €. Das heißt: Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Soziale Staffelung und Zuschläge für Familien

Jeder Neukauf eines Elektroautos unter diesen Einkommensgrenzen wird mit mindestens 3.000 € gefördert, jeder Kauf eines Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range Extender mit 1.500 €. Pro Kind gibt es 500 € zusätzlich. Es werden bis zu zwei Kinder berücksichtigt. Die Förderung beträgt damit maximal 1.000 € zusätzlich.

Zudem wird eine soziale Staffelung eingeführt: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 € erhöht sich die Förderung um 1.000 €. Bei einem Einkommen von unter 45.000 € gibt es weitere 1.000 € dazu. Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen können also eine Förderung bis zu 6.000 € beantragen.

 


Bundesregierung / BMUKN vom 19.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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