01.10.2025

Gesetzentwurf zur globalen Mindeststeuer

Mit dem neuen Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung der Verpflichtung zur Umsetzung internationaler Steuerstandards nach. Ziel ist eine gerechtere Unternehmensbesteuerung bei gleichzeitiger Entlastung durch Bürokratieabbau. Die Eile zeigt: Steuertransparenz wird global zur Priorität.

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Die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht umsetzen (21/1865). „Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind“, beschreibt die Bundesregierung ihr Anliegen. Daneben sollten als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.

Eine Stellungnahme des Bundesrats liegt noch nicht vor, da die Bundesregierung das Gesetz als „besonders eilbedürftig“ einstuft.


Dt. Bundestag vom 30.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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