• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Grundsteuer kann trotz Einspruch erhoben werden

12.05.2023

Grundsteuer kann trotz Einspruch erhoben werden

Die Grundsteuer kann trotz Einspruch von den Finanzämtern erhoben werden. Führt der Einspruch zu einer geänderten Bewertung, korrigieren die Finanzämter ihre Bescheide.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Legen Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher, von solchen Anforderungen abzusehen. Wer den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“ abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.

Was passiert, wenn Einsprüche zugunsten der Erklärungspflichtigen entschieden werden?

Trotz des Einspruchs stellen die Finanzämter den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, sodass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide versenden können.

Sollten zwischenzeitlich Einsprüche zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden, so erlässt das Finanzamt geänderte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide und stellt den Kommunen entsprechend neue Messbeträge zur Verfügung. Diese werden seitens der Kommunen zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit

Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, sodass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch zu entscheiden.


LfSt Rheinland-Pfalz vom 05.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©Marco2811/fotolia.com

08.10.2025

Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt steuerliche Entlastungen für Gastronomie, Pendler und Ehrenamtliche sowie rechtliche Verbesserungen im Vereinswesen.

Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025

Meldung

©Piccolo/fotolia.com

01.10.2025

Gesetzentwurf zur globalen Mindeststeuer

Die Bundesregierung will die OECD-Regeln zur globalen Mindestbesteuerung möglichst rasch in nationales Recht überführen.

Gesetzentwurf zur globalen Mindeststeuer

Meldung, Steuerrecht

©pixelrobot/123rf.com

25.09.2025

BFH stärkt Vertraulichkeit anonymer Anzeigen

Anonyme Steueranzeigen bleiben geheim. Laut BFH hat der Betroffene in der Regel kein Recht auf Einsicht, selbst nicht über die DSGVO.

BFH stärkt Vertraulichkeit anonymer Anzeigen

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank