• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

24.06.2022

Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

Ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung scheidet auch dann aus, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil nochmals klargestellt.

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Die Kläger waren als selbstständige Trauerredner tätig. Bei der Gewinnermittlung machten sie Aufwendungen für ihre Kleidung, schwarze Anzüge, Blusen und Pullover, als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen ab.

Aufwendungen für Kleidung grundsätzlich nicht abziehbar

Der BFH bestätigte mit Urteil vom 16.03.2022 (VIII R 33/18), dass Aufwendungen für Kleidung als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar sind. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn es sich um Aufwendungen für typische Berufskleidung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt.

Betriebsausgabenabzug versagt

Schwarze Anzüge, Blusen und Pullover fallen nicht hierunter, da es sich um bürgerliche Kleidung handelt, die man freilich auch privat tragen kann. Für diese ist kein Betriebsausgabenabzug zu gewähren, selbst wenn die Bekleidung ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt oder das Tragen von schwarzer Kleidung von den Trauernden erwartet wird. Aus anderen Gründen verwies der BFH die Sache an das Finanzgericht zurück.


BFH vom 23.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©kebox/fotolia.com

15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

© ra2 studio / fotolia.com

02.07.2026

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Ein erkennbarer Übermittlungsfehler kann die Wiedereinsetzung ermöglichen, wenn das Gericht nicht rechtzeitig darauf hinweist.

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Meldung

nx123nx/123rf.com

01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul REthinking:Tax kostenlos.