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02.08.2022

Kritik an der geplanten Modernisierung der Außenprüfung

Der BMF-Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebsprüfung liegt vor. Die Pläne sehen massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor. Im Gegenzug könnten Steuerpflichtige unter Umständen etwa von sog. Teilabschlussbescheiden profitieren.

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Der Referentenentwurf zur Reform der Außenprüfung liegt auf dem Tisch. Steuerpflichtige sollen stärker in die Pflicht genommen und die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgen deutlich ausgeweitet werden. Da sind Neuerungen, wie dass die Ablaufhemmung künftig fünf Jahre nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ablaufen soll oder dass Abschlussbesprechungen online geführt werden können, ein schwacher Trost. In einer Stellungnahme erläutert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.

Neues Instrument der Außenprüfung: Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Sehr beunruhigend mutet die Einführung eines sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangens an. Dieses soll Druckmittel gegenüber Steuerpflichtigen sein, damit diese ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der Außenprüfung nachkommen. Die Ausgestaltung widerspricht jedoch nach Auffassung des DStV dem Rechtsstaatsgebot. So sollen Steuerpflichtige willkürlich und ohne Begründung zu dieser besonderen Form der Mitwirkung verpflichtet werden können. Dies erscheint angesichts der geplanten Konsequenzen unangemessen.

Kommen sie dem innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Monatsfrist nicht oder nicht vollständig nach, drohen empfindliche Strafen. Diese umfassen automatische Verzögerungsgelder, ggf. weitere Straf-Zuschläge sowie eine verlängerte Ablaufhemmung, mindestens um ein Jahr. Diesen Plan lehnt der DStV entschieden ab – bürdet er den Steuerpflichtigen doch zusätzliche Belastungen und Rechtsunsicherheiten und den kleinen und mittleren Kanzleien weitere Haftungsrisiken auf.

Abgestimmte Rahmenbedingungen mit der Finanzbehörde

Steuerpflichtigen bleibt nur ein Ausweg, um dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen im Rahmen der Außenprüfung zu entkommen. Die Finanzverwaltung kann nach dem Entwurf mit ihm sog. Rahmenbedingungen für die Prüfung festlegen. Dahinter steht wohl der Wunsch nach einem kooperativen Prüfverfahren.

Was genau hier gemeint ist, bleibt jedoch auch beim Lesen der Begründung des Entwurfs sehr nebulös. Der DStV fürchtet, dass solche Rahmenbedingungen an bestimmte Voraussetzungen wie ein implementiertes Tax-Compliance-Management-System geknüpft werden könnten. Damit könnten gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vielfach nicht abwenden.

Teilabschlussbescheide – Top oder Flop?

Steuerpflichtige sollen künftig den Erlass von Teilabschlussbescheiden für im Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen beantragen können. Aber auch hier tauchen Fragen auf – beispielsweise, welche konkreten Sachverhalte hier erfasst werden. Von der Konkretisierung der Voraussetzungen ist es abhängig, ob das neue Instrument positiv zu werten ist. Entscheidend wäre, dass die breite Masse der Steuerpflichtigen von dem Instrument profitieren kann – insbesondere auch KMU.


DStV vom 01.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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