• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität

06.09.2024

Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität

Mit steuerlichen Verbesserungen stärkt die Bundesregierung die Elektromobilität. Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge – zudem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert.

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen. Zudem soll der Standort gezielt vorangebracht werden.

Wie werden E-Dienstwagen konkret gefördert?

Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Das sorgt für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.

Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden.

Die Bundesregierung hat beschlossen, die vereinbarten steuerlichen Regelungen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufzunehmen.


Bundesregierung vom 04.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©Piccolo/fotolia.com

09.06.2026

Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Fehlwahrnehmungen über Steuerlasten und Steuerkomplexität beeinflussen das Gerechtigkeitsempfinden und das Vertrauen in den Staat.

Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Meldung

©estations/fotolia.com

22.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©gguy/fotolia.com

11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Tax geweckt?

Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul REthinking:Tax kostenlos.